Schweigepflicht & Datenschutz:
Der Umgang mit besonderen Arten personenbezogener Daten (wie Gesundheitsdaten, Adressdaten...) erfordert ein erhöhtes Maß an Sensibilität für den Datenschutz. In der Pflege & sozialen
Einrichtungen sind folgende Aspekte von Bedeutung:
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen muss gewahrt werden. Das bedeutet, in der Regel sind die Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen
Gesundheitsdaten nur dann zulässig, wenn diese für die Durchführung der Behandlung von Nutzen sind. Darüber hinausgehende Informationen dürfen oftmals nur mit Zustimmung gesammelt werden. Dies
ist bereits bei der Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung zu beachten.
- Sie dürfen die Patientendaten nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Auch Kollegen dürfen nur die Daten in der Patientenakte einsehen, die für deren Tätigkeit benötigt werden. Auch die
Datenweitergabe an Krankenkassen ist in der Regel auf bestimmte Informationen beschränkt.
- Der Datenschutz greift in der Pflege auch gegenüber Angehörigen des Betroffenen. Diese sind nicht per se befugt, sämtliche Informationen zu erhalten. Es bedarf in der Regel hierfür der
Einwilligung des Patienten.
- Wichtig ist darüber hinaus, dass grundsätzlich gemäß Datenschutz in der Pflege auch darauf geachtet wird, dass Patientenakten vor dem Zugriff Unbefugter unzugänglich aufbewahrt
werden.
- Angestellte sind außerdem dazu angehalten, nicht vor Dritten über die Patientendaten eines Bewohners zu sprechen. Das schließt andere Bewohner und Besucher/Angehörige mit ein.